COVID-19 – Aktuelle Informationen des ÖBV – 15.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden!

Mit Wirksamkeit vom Montag, 15. November 2021, wurde die 5. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft gesetzt, womit grundsätzlich eine Ausgangsregelung für Personen, die die 2G-Regel (siehe unten) nicht erfüllen können, eingeführt wurde. Daher ist es solchen Personen derzeit nicht möglich an Zusammenkünften teilzunehmen (Proben und Veranstaltungen).

Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen ist der für die Zusammenkunft Verantwortliche verpflichtet die gültigen 2G-Nachweise zu kontrollieren. Wir empfehlen jedoch, dies auch bei weniger Teilnehmern zu tun.

Bei allen Zusammenkünften ist eine Kontaktdatenerhebung  zu dokumentieren.

Eine Zusammenkunft ab 50 Teilnehmern muss durch den Verantwortlichen spätestens eine Woche vorher bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden (siehe Wiki). Zusätzlich zu den Kontrollen der 2G-Nachweise und der Kontaktdatenerhebung ist die Bestellung eines Covid-19-Beauftragten und das Vorhandensein eines Covid-19-Präventionskonzeptes zwingend notwendig.

Zusammenkünfte mit mehr als 250 Teilnehmern müssen spätestens 2 Wochen vorher bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt und durch diese bewilligt werden.

Für Zusammenkünfte der außerschulischen Jugendarbeit (z.B. Jugendblasorchester) besteht weiterhin die Möglichkeit, anstatt der 2G-Regel die 3G-Regel anzuwenden.

Es ist besonders zu beachten, dass einzelne Bundesländer noch weitere einschränkende Maßnahmen verordnen können.

Im Bereich der Religionsausübung bitten wir die jeweiligen aktuellen Bestimmungen der Religionsgemeinschaften zu beachten. (Beispielsweise https://www.kirchenmusikkommission.at/home)

Weiters ist zu beachten, dass spezifische Regelungen für Auftrittsorte (Konzertsäle, Gastronomie usw.) gelten können. Ebenso gilt allgemein, dass an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (z.B. Bahnhofshallen) FFP2-Maskenpflicht herrscht.


Zutrittsnachweise (Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr):

2G-Regel
Zutritt darf nur mehr Personen gewährt werden, die entweder geimpft oder genesen sind.
Für Personen, die erst jetzt ihre Erstimpfung erhalten haben, gibt es bis 6. Dezember 2021 die Möglichkeit die 2G-Regel zu erfüllen, indem zusätzlich zur Impfung ein negativer PCR-Test erbracht wird.

3G-Regel
Im Falle der 3G-Regel ist einer der drei Nachweise (geimpft, genesen oder getestet) zu erbringen.

Kinder und Jugendliche:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit auch kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im schulpflichtigen Alter gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.

Generell empfiehlt der Österreichische Blasmusikverband aufgrund der regional sehr angespannten Infektionslage den Musikvereinen derzeit sehr verantwortungsvoll mit den Entscheidungen zu Zusammenkünften umzugehen und die Kontakte zu minimieren, sodass ein aktiver, und aus unserer Sicht notwendiger Beitrag zur Eindämmung der schwierigen Situation geleistet wird.
Bei Zusammenkünften, die trotzdem stattfinden müssen und unaufschiebbar sind, empfehlen wir zusätzlich zu den oben beschriebenen behördlichen Auflagen einen aktuell gültigen Covid-Test von den Teilnehmern einzufordern, um eine bessere Risikominimierung zu erreichen.

Mit musikalischen Grüßen

Erich Riegler
ÖBV-Präsident

Helmut Schmid
Bundeskapellmeister

Andreas Schaffer
Bundesjugendreferent